AGBs

1. Abholung

Der Mieter muss einen gültigen Führerausweis vorweisen können. Der Mietpreis ist in Bar zu bezahlen.

2. Kaution

Die Kaution von CHF 100.00 ist bei Abholung des Fahrzeuges in bar zu hinterlegen.

3. Reservierung

Reservierungen können bis zwei Tage vor Mietbeginn kostenlos storniert werden. Spätere Annulationen werden mit CHF 45.00 in Rechnung gestellt.

4. Berechtigte Fahrer

Das angemietete Fahrzeug darf nur von Personen gelenkt werden, die im Mietvertrag eingetragen sind. Die Voraussetzungen sind, dass die Person einen festen Wohnsitz in der Schweiz hat und eine gültige CH-Fahrerlaubnis besitzt.

5. Mietwagen Tarife

Es gelten die auf der Internetseite angegebenen Tarife inkl. Mehrwertsteuer. Spezialtarife müssen schriftlich festgehalten sein. Für Rechnungsstellung wird ein Mehraufwand von CHF 10.00 verrechnet.

6. Mietdauer

Es wird die vom Mieter reservierte Mietdauer abgerechnet. Für Fahrzeuge die vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurückgebracht werden, gibt es keine Mietreduktion.

7. Verbotene Nutzung

Dem Mieter ist untersagt das Fahrzeug zu verwenden:

a.) Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests
b.) Zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen
c.) Zum Abschleppen und Schieben fremder Fahrzeuge
d.) Zur Weitervermietung
e.) Zur Fahrerschulung
f.) Zu Fahrten ins Ausland, soweit dies nicht mit dem Vermieter ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden ist
g.) Zu Demonstrationen, politischen Veranstaltungen und/oder Kundgebungen

8. Behandlung des Fahrzeuges

Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln. Das Fahrzeug ist gegen Diebstahl zu sichern.

9. Reparaturen während der Mietzeit

Reparaturen dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen, sofern nicht der Mieter für den Schaden haftbar ist. Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig, so ist der Mieter stets verpflichtet, auch an Sonn- und Feiertagen, uns über die Rufnummer 0041 56 622 86 76 zu kontaktieren.

10. Schäden am Fahrzeug / Aufbau

Sämtliche verursachte Schäden am Fahrzeug oder am Aufbau werden dem Mieter vollumfänglich in Rechnung gestellt.

11. Verhalten bei Unfall

Der Mieter hat bei einem Unfall die Polizei, sowie den Vermieter umgehend zu kontaktieren. Der Mieter ist verpflichtet, den genauen Unfallort, Ursache, Beschädigung und den genauen Hergang des Unfalls schriftlich festzuhalten.

12. Versicherung

Haftpflichtselbstbehalt: CHF 1000.00
Kaskoselbstbehalt: CHF 1000.00

13. Fahrzeugbetrieb

Der Mieter ist verantwortlich, dass die vorgeschriebene Nutzlast des Fahrzeugs nicht übersteigt und das Ladegut richtig gesichert ist.

14. Bussgelder

Bussgelder gehen zu Lasten des Mieters. Ausgenommen sind Bussgelder für Technische Mängel am Fahrzeug.
Bei Verkehrsverstössen werden die Personalien des Fahrzeuglenkers an die Polizei weitergeleitet.

15. Treibstoff

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug wieder vollgetankt zurückzugeben. Fehlender Treibstoff wird durch den Vermieter ergänzt und dem Mieter in Rechnung gestellt.

16.  Rückgabe

Das Fahrzeug wird nur an der unten eingetragenen Adresse zurückgenommen:

Rüttimann Transport AG
c/o Mietauto – Wohlen.ch
Untere Farnbühlstrasse 1
CH-5610 Wohlen

Allfällige Rückführungskosten und die Umtriebsentschädigungen gehen zu Lasten des Mieters.